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BND zapft im großen Stil Daten ab

BND zapft im großen Stil Daten ab

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Worum geht es?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am späten Mittwochabend, den 30.05.2018, eine Klage des Betreibers von De-Cix[1] gegen den BND ab. De-Cix könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. er Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.

Wenn die G 10-Kommission per Gerichtsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig dazu gezwungen wird, die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu erlauben, weil eine detailliertere Anordnung aufgrund der Geheimhaltung nicht gegeben werden kann, was hat das dann noch mit einem unabhängigem und an keine Weisungen gebundenem Organ zu tun?

Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes (GG).

https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/gremien18/g10

Wer hebelt da wen aus und warum? Wenn das Bundesinnenministerium die Anordnung zur Telekommunikationüberwachung erteilt, wozu dann noch die G 10-Kommision?

Willkommen in Schilda!

[1]De-Cix, Deutsche Commercial Internet Exchange ist nach eigenen Angaben der weltweit größte Internet-knoten-Betreiber in Frankfurt am Main. Mit zeitweise mehr als sechs Terabyte pro Sekunde weist De-Cix den höchsten Datendurchsatz weltweit auf. Auch ein Großteil des deutschen Internetverkehrs läuft über diesen Knoten.

© Klaus Schampaul - Alle Rechte vorbehalten

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