In den Schlussfolgerungen zu der von ihm geleiteten Bertelsmann-Studie (Klemm, K: Inklusion in Deutschland) vermittelt Klaus Klemm den Eindruck, als sei der inklusive Unterricht für alle oder für die meisten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die beste Wahl, der Besuch von Förderschulen hingegen sei "Exklusion". (Hesse, M.: „NRW bei Inklusion nur Mittelmaß“, Kölner Stadt-Anzeiger, 4.9.2018). Dabei beruft er sich auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Zum einen muss aber in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft und unter Berücksichtigung des Elternwunsches entschieden werden, an welcher Schule ein Kind am besten gefördert werden kann. Diese Orientierung aller Maßnahmen am Kindeswohl wird im Übrigen auch in der Konvention ausdrücklich gefordert. In vielen Fällen ist die Förderschule der optimale Ort. Deshalb ist es auch von Vorteil, dass Frau Gebauer die Wahlmöglichkeit der Eltern wieder herstellt, indem sie die von der Vorgänger-Regierung durchgeführte Schließung von Förderschulen gestoppt hat. Zweitens liegt den Ausführungen Klemms aber auch eine grundlegende Fehlinterpretation der UN-Behindertenrechts-Konvention zugrunde: Deren Anliegen war es, weltweit Kindern mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf überhaupt Zugang zu Bildung zu verschaffen, was in vielen Ländern nicht gegeben war und ist. Sie verlangt aber an keiner Stelle, Förderschulen abzuschaffen oder zu reduzieren. Die Förderschulen in Deutschland sind ein wichtiger und erhaltenswerter Teil des Schulsystems. Sie ermöglichen Kindern mit besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfen die ihnen zustehende und auf sie zugeschnittene Förderung, was laut der Konvention ausdrücklich keine Diskriminierung ist.
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